Zur Reisesaison: Tipps zu Pfefferspray im Urlaub

Der Sommer naht! Und damit auch wieder die große Reisesaison. Viele unserer Kunden fragen daher bei uns nach:

Ist Pfefferspray im Urlaub erlaubt? Und darf ich mit Pfefferspray verreisen?

Wir möchten hier die wichtigsten Antworten auf die Fragen geben und freuen uns auch über Feedback mit weiteren Fragen, die wir vielleicht übersehen haben.

Die Gründe, warum und wie jemand mit Pfefferspray verreisen möchte, sind sehr unterschiedlich. Viele Caravan- und Wohnmobil Urlauber erfahren in den Medien immer wieder von nächtlichen Überfällen auf Autobahnrastplätzen in Südeuropa. Andere möchten gerne mit dem Pfefferspray im Handgepäck in’s Flugzeug steigen. Und wieder andere schützen sich mit dem Tierabwehrspray auf ihrer Radtour durch die Balkanstaaten vor wilden, freilaufenden Hunderudeln in der Nähe der Dörfer.

Was für einige wie schlechte Klischees klingen mag sind aber reale Anfragen an uns, welche auf berechtigten Sorgen und Fragen beruhen. Wir möchten hier die wichtigsten Antworten geben.

Darf ich mit dem Pfefferspray in den Urlaub fliegen?

Ob Pfefferspray im Flugzeug erlaubt ist lässt sich sehr einfach beantworten: Nein. Pfefferspray darf natürlich nicht im Handgepäck mitgeführt werden. Was aus Gründen der Flugsicherheit auch logisch ist. Aber auch die Mitnahme im Frachtgepäck ist gemäß den Richtlinien der IATA, der Internationalen Luftverkehrs-Vereinigung, nicht gestattet. Dies trifft übrigens nicht nur auf Pfefferspray zu, sondern auch auf CS-Gas und andere Selbstverteidigungsgeräte. Auch Elektroschocker unterliegen Einschränkungen:

    • Gefährliche Güter dürfen nicht von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck mitgeführt werden, außer wie unten anderweitig angegeben[1]:
      • Geräte zum handlungsunfähig machen (Selbstverteidigungsgeräte) wie Tränengas, Muskat- und Pfefferspray usw., die reizende oder handlungsunfähig machende Stoffe enthalten, sind an der Person, im aufgegebenen Gepäck und im Handgepäck verboten.
      • Elektroschock-Waffen (z.B. Elektro-Schocker (Taser), die gefährliche Güter enthalten, wie explosive Stoffe, verdichtete Gase, Lithium-Batterien usw., sind im Handgepäck, im aufgegebenen Gepäck und an der Person verboten.
Grundsätzlich sollten Sie sich aber generell vor der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft erkundigen, welche Gegenstände Sie mitnehmen dürfen. Viele Airlines schränken die zulässigen Gegenstände nochmals ein. Es gelten immer die jeweils gültige Fassung von IATA Dangerous Goods Rules (DGR) sowie die nationalen Bestimmungen und Gesetze und die weiteren Einschränkungen der Luftfahrtgesellschaften.

Darf ich mit Pfefferspray im Auto in’s Ausland verreisen? Oder auf einer Zugreise?

Hier ist die Situation etwas anders als beim Flugzeug. Denn hier greifen nicht die (durch die IATA vereinheitlichten) Regeln der Fluggesellschaften, sondern die gesetzlichen Bestimmungen vor Ort. Und diese sind in jedem Land, auch innerhalb der EU, unterschiedlich. Die Unterschiede sind hier extrem weitreichend. Sehr vereinfacht kann man sagen: Je weiter nördlich, desto eher ist Pfefferspray verboten. Dies kann aber nur als grobe Faustregel gelten und ersetzt nicht die komplette Recherche vor Reiseantritt. In einigen Ländern, wie Italien, darf das Spray nur einen OC-Gehalt bis 10% haben. In anderen Ländern (beispielsweise der Schweiz) muss die Giftklasse auf der Dose angegeben sein (so wie in Deutschland das Pfefferspray zwingend als Tierabwehrspray gekennzeichnet sein muss). In Schweden würde eine Ausnahmegenehmigung von der Polizei benötigt werden (welche es aber laut unseren Informationen nur sehr selten gibt).

Daher gilt bei so einer Reise: Die richtigen Informationen können Sie nur direkt erfragen – Wenden Sie sich daher vor Reiseantritt unbedingt an die Botschaft des Landes in Deutschland, oder fragen Sie ggf. bei der deutschen Botschaft im Ziel-Reiseland nach. Auch die Konsulate oder jeweiligen Polizeibehörden können als Ansprechpartner dienen.  Beachten Sie hierbei natürlich auch die Regeln und Gesetze der Transitländer, welche Sie auf Ihrer Reise durchqueren müssen!

Im Zweifelsfall sollten Sie auf keinen Fall ein Pfefferspray eigenständig über die Grenze mitnehmen. Unsere Empfehlung: Kaufen Sie ein zugelassenes Pfefferspray vor Ort, oder lassen Sie sich von uns das Pfefferspray als Paket an die Zieladresse liefern. Beachten Sie aber auch hierbei zwingend, ob wir das Pfefferspray überhaupt in das Land liefern dürfen. Schließlich kann es sich in anderen Ländern um eine verbotene Waffe handeln!

Hinweis: Beachten Sie bitte, dass unsere Tipps keine Rechtsberatung darstellen. Die Angaben können jederzeit veraltet sein und werden von uns nicht auf Aktualität überprüft.

Und nun wünschen wir Ihnen einen schönen, entspannten und sicheren Urlaub! 🙂

Bildnachweis: © Netfalls – Fotolia.com

  1. Quelle: IATA Gefahrgutvorschriften (Dangerous Goods Regulations DGR), Kapitel 2, Tabelle 2.3.A

Wir empfehlen hochwertiges und qualitatives Pfefferspray zu verwenden.

Sie haben Fragen zu einem Produkt? Dann schreiben Sie uns oder schauen Sie doch mal in unseren Online-Shop vorbei.

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1 Kommentar zu „Zur Reisesaison: Tipps zu Pfefferspray im Urlaub“

  1. Hallo Obramo Security,

    ich bin selbst immer wieder überrascht auf welche Ideen die Besitzer eines Spray kommen. Sie an den Flughafen mitnehmen zu wollen ist mir schon ein Rätsel. Es sollte sich eigentlich doch herumgesprochen haben, dass nicht einmal mehr eine Wasserflasche mitgenommen werden darf. Aber was solls. Mich wundert sowieso nur noch wenig.

    Eure Tipps sollten eigentlich einem jeden klar sein. Ich finde die Aufstellung zu den einzelnen Ländern wie Italien und der Schweiz noch recht interessant. Die 10% OC Regelung habe ich selbst nicht gekannt.

    Grüße, Thomas

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