Das Hausrecht dürfte dem ein oder anderen bereits bestens bekannt sein. Vom Hausrecht ist immer dann die Rede, wenn Securitys etwas verbieten oder vollziehen müssen. In diesem Fall wird gerne das sogenannte Hausrecht herangezogen, mit dem wiederum weitere Maßnahmen durchsetzbar sind. Mit dem Hausrecht ist dabei das Recht gemeint, auf dem eigenen Grundstück gewisse zuvor festgelegte Regeln durchzusetzen. Dies ist immer dann wichtig, wenn es Randalierer gibt, die einen Platzverweis bekommen sollen oder anderweitig in ihre Schranken verwiesen werden müssen, um die Sicherheit aller und die Unversehrtheit des Eigentums zu gewährleisten.
Was das Hausrecht im Detail ist, wie es sich rechtlich zusammensetzt und welche Grundlagen es für Securitys gibt, dieses überhaupt anzuwenden, werden wir euch im heutigen Artikel ein wenig genauer erläutern. Dabei möchten wir vor allem wichtige Grundlagen vermitteln, die für Mitarbeiter im Sicherheitsdienst von Bedeutung sein können. Praktisches Wissen also, welches ihr bei der Arbeit aktiv anwenden könnt und unbedingt verinnerlichen solltet.
Was genau ist eigentlich das Hausrecht?
Ganz wichtig und richtig ist zu verstehen, dass es das Hausrecht als solches gar nicht gibt. Der Begriff existiert in dieser Form einfach nicht. Vielmehr setzt sich das allseits bekannte Hausrecht aus Eigentums- und Besitzrechten zusammen. Diese richtig angewandt, ergeben dann das umgangssprachliche Hausrecht, welches gerade für Securitys von entscheidender Bedeutung ist. Nur mit dem Hausrecht ist es Sicherheitsdiensten möglich, die aufgestellten Regeln auch effektiv umzusetzen.
Allem voran steht Paragraf 903 BGB, der die Befugnisse des Eigentümers regelt. Dieser stellt sehr klar und verständlich dar, dass ein Eigentümer mit seiner Sache nach Belieben verfahren darf, also auch andere ausschließen kann. Solange er demnach keine bestehenden Gesetze bricht, darf ein Eigentümer mit seiner Sache nach eigenem ermessen verfahren.
Unterschieden wird dabei zwischen Besitzer und Eigentümer. Dem Eigentümer gehört beispielsweise das Gebäude, während der Betreiber einer Kneipe nur der derzeitige Besitzer ist. Der Mietvertrag überträgt das Hausrecht dabei vom Eigentümer (Hausbesitzer) auf den entsprechenden Besitzer (Mieter).
Dieses Beispiel sollte noch einmal deutlich machen, was genau das Hausrecht ist und wie Besitzer und Eigentümer darauf Einfluss nehmen bzw. welche Macht sie jeweils ausüben dürfen. Das Hausrecht setzt also im Grunde genommen nur die Person fest, welche entsprechende Regeln festlegen und auch vollziehen darf.
Hausrecht und Selbsthilfe durch den Besitzer
Wenn nun jemand versucht, dem Besitzer seinen Besitz zu entreißen, stellt dies eine verbotene Eigenmacht dar. Genau dagegen dürfen sich Besitzer aber wehren, was bei Grundstücken, Clubs oder Kneipen dann allgemein als Hausrecht verstanden wird. Der Besitzer hat dieses Hausrecht und setzt alle die von ihm gewünschten Regeln durch.
In diesem Zusammenhang ist für Sicherheitsdienste der § 858 – Verbotene Eigenmacht von Bedeutung, genau wie auch § 859 – Selbsthilfe des Besitzers. Hier wird klargestellt, dass der Besitzer einer Sache mit ihr nach eigener Verfügung verfahren und seine aufgestellten Regeln jederzeit entsprechend durchsetzten kann. Notfalls eben sogar mit entsprechender Gewalt, wenn es sich um verbotene Eigenmacht handelt und keine anderen Gesetze verletzt werden.
Wer also Besitzer von einem Grundstück ist oder ein Geschäft betreibt und als Mieter durch den Mietvertrag das Hausrecht vom Eigentümer übertragen bekommen hat, kann dieses auch entsprechend durchsetzten. Es steht ihm zudem völlig frei, eigene Regeln und Bedingungen daran zu knüpfen oder aufzustellen.
Beispiele für die Anwendung vom Hausrecht
Das Hausrecht ist im Grunde genommen sehr einfach zu verstehen, weil es immer um Eigentum geht und darum, dass der Besitzer damit tun und lassen kann, was er möchte. Es ist sein Eigentum und dementsprechend darf er frei darüber verfügen. Allerdings gibt es dabei viele verschiedene Facetten und viele unterschiedliche Bereiche, in denen das Hausrecht schlussendlich überhaupt greift.
Um das Hausrecht zu verdeutlichen, haben wir euch einige Beispiele herausgesucht, für die das Hausrecht entsprechend angebracht werden kann. Dabei wird sofort klar, in welchen Bereichen es genutzt wird und was genau es in diesem Fall eigentlich bedeutet.
Betreiber einer Diskothek besitzen das Hausrecht und dürfen festlegen, dass bestimmte Kleidungsstile nicht erwünscht sind. Türsteher können von diesem Hausrecht dann Gebrauch machen, indem sie entsprechende Personen abweisen, die andere Kleidung als vom Besitzer vorgegeben tragen.
Auf dem Parkplatz des Unternehmens dürfen nur Firmenwagen parken. Das hat der Chef festgelegt, der das Hausrecht über das Grundstück besitzt und den Parkplatz mit einer Schranke absperrt.
Der Besitzer hat eine große und schöne Wiese mit See, die er selbst aber gar nicht nutzt. Also erlaubt er allen aus der Nachbarschaft im See zu baden und sich auf der Wiese zu sonnen. Auch Kinder dürfen dort spielen. Nur das Grillen verbietet er, weil der Rauch immer in sein Wohnzimmerfenster zieht. Da er das Hausrecht besitzt, ist das kein Problem und er kann Störenfriede einfach vom Grundstück verweisen, weil dies sein Eigentum ist und er vom Hausrecht gebrauch macht.
Als Mieter besitze ich in der eigenen Wohnung das Hausrecht. Auch wenn der Vermieter persönlich klingelt, muss ich ihn ohne vorherige Ankündigung nicht in die Wohnung lassen, da er das Hausrecht an mich übertragen hat und dies nun meine freie Entscheidung ist. Vorausgesetzt natürlich, andere Rechte und Gesetze werden dabei nicht verletzt.
Eine Musikband plant ein großes Event. Geld soll durch Verkäufe von Getränken und Merchandise eingenommen werden. Da sie als Veranstalter das Hausrecht besitzt, verbietet sie den Besuchern das Mitbringen von eigenen Getränken.
Regelungen und Ausnahmen vom Hausrecht
Wie immer können wir euch hier keine juristische Korrektheit garantieren. Wir sind keine Anwälte und oft gibt es kleine Schlupflöcher oder Stellen, die eine Besonderheit darstellen. Auch beim Hausrecht ist das keineswegs anders. Hier gibt es immer wieder gewisse Ausnahmen.
Das betrifft dann Abweichungen im Mietvertrag oder eventuelle Sonderfälle, wenn es um Monopole oder öffentliche Orte geht. Ist ein Parkplatz beispielsweise nicht beschrankt oder eingezäunt, kann ich als Besitzer dort nicht einfach vom Hausrecht Gebrauch machen, wenn Autos auf ihm parken oder Menschen sich auf dem Grundstück aufhalten. Dafür müsste ich den Bereich erst einmal einzäunen oder zumindest entsprechend beschildern, denn sonst ist er öffentlich verfügbar und somit auch frei zugänglich.
Auch gilt bei öffentlichen Orten wie einem Flughafen oder Bahnhof, dass nicht willkürliche Verbote oder gar ein Hausverbot erteilt werden darf. Da es sich um einen öffentlichen und relevanten Ort handelt, muss immer ein entsprechender Grund vorliegen, damit der Eigentümer von seinem Hausrecht überhaupt gebrauch machen darf. Gerade wenn es sich um Monopolbetriebe wie die Deutsche Bahn handelt, zu denen es keine Alternativen gibt.
Warum das Hausrecht für Securitys so wichtig ist
Die Informationen aus diesem Beitrag sind vor allem deshalb wichtig, weil sie Sicherheitsdiensten oft benötigte Grundlagen liefern, bestimmte Rechte auch aktiv durchsetzen zu können. Ohne das Hausrecht wäre ein Hausverbot schließlich gar nicht umsetzbar. Durch die klaren Eigentums- und Besitzrechte ist dies jedoch kein Problem mehr und darauf können Sicherheitsdienste sich im Fall der Fälle auch beziehen.
Für Securitys ist es also wichtig, die Grundlagen dieses Systems zu verstehen und zu verinnerlichen sowie sich die entsprechenden Paragrafen zu merken. Mit ihnen werden sie im Alltag an der Tür, auf dem Event oder der Messe überhaupt erst handlungsfähig. Nur durch die klare rechtliche Regelung ist es möglich, dass Sicherheitsdienste das Hausrecht durchsetzen und für eine sichere Umgebung für Besucher sorgen. Im Einzelfall solltet ihr euch aber noch einmal gesondert informieren, da wir keine Garantie für Korrektheit aller Details geben können und auch keine Rechtsberatung sind.
Da Eigentums- und Besitzrechte meist mit Gewalt entnommen oder verteidigt werden müssen, ist eine Schutzausrüstung enorm wichtig geworden. Wir bieten eine Vielzahl an Selbstverteidigungswaffen und Schutzkleidung an, mit denen ihr euren Job als Security entsprechend sicherer und auch einfacher gestalten könnt. Dazu gehören ebenso Schutzmaßnahmen, um etwaige Angriffe effektiv abwehren zu können.
Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
Ihr Artikel ist nicht ganz richtig. Als Sicherheitdienst bin ich Besitzdiener nach § 855 BGB.
Es wird mir vom Eigentümer nicht das Hausrecht, sondern das Recht auf allg. Selbsthilfe
nach § 229 BGB übertragen. Ich kann als Besitzdiener auch kein Hausverbot aussprechen,
(dies kann nur der Eigentümer und muß schriftlich erfolgen) sondern nur einen Platzverweis.
Ich stimme zu, dass ohne das Hausrecht ein Hausverbot gar nicht umsetzbar wäre. Mein Onkel beauftragt regelmäßig Sicherheitskräfte mit der Überwachung seiner Geburtstagsfeier. Er freut sich darüber, dass auch Sicherheitskräfte das Hausrecht ausüben können.
Danke für den interessanten Blog! Ein ziemlich witziger Fakt, dass es das Hausrecht als solches gar nicht gibt und sich erst aus Eigentums- und Besitzrechten zusammensetzt. Weil in meiner Firma eingebrochen wurde, werde ich in Zukunft die Dienste einer kompetenten Sicherheitsfirma in Anspruch nehmen, um die nötige Sicherheit garantieren zu können.
Ich suche für mein Unternehmen einen passenden Sicherheitsdienst. Nun wollte ich sehen, welchen Handlungsspielraum solche Firmen eigentlich haben. Gut zu wissen, dass manche Bereiche erst eingezäunt werden müssen, damit effektiv das Hausrecht durchgesetzt werden kann.
Gelegentlich sind wir auch auf der Suche nach einem Sicherheitsdienst für unsere Firmengebäude. Ich wusste nicht, dass es für den Sicherheitsdienst so wichtig ist das Hausrecht des jeweiligen Gebäudes zu kennen. Aber offensichtlich kann nur so eine Begründung für weitere Maßnahmen, wie einen Platzverweis, vorgenommen werden.
Gut zu wissen, dass bei öffentlichen Orten wie einem Flughafen oder Bahnhof gilt, dass nicht willkürliche Verbote oder gar ein Hausverbot erteilt werden darf. Demnach hat der Sicherheitsdienst sich also auch an entsprechende Regeln zu halten. Das ist gut zu wissen.