Dashcam: Die Autokamera hinter der Frontscheibe
Sie sind meist hinter der Frontscheibe oder auf dem Armaturenbrett installiert und sehen aus wie ein mobiles Navigationsgerät: Dashcams. Die kleinen Kameras zeichnen alle Aktivitäten im Straßenverkehr vor dem Auto auf und speichern die Aufnahmen in einer Endlosschleife auf dem Speichermedium. In Russland sind die Dashcams schon lange weit verbreitet und gehören zu jeder guten Ausstattung dazu. Nicht zuletzt aufgrund der vielen spektakulären und teilweise amüsanten Videos von Unfällen, sind die so genannten “Russen Kameras“ auch in Deutschland immer beliebter und erfreuen sich großer Nachfrage. Galten die Aufnahmen der Autokameras bis vor kurzem noch als unzulässiges Beweismittel vor Gericht, so hat sich mit dem Urteil des BGH (VI ZR 233/17) die Beweismittelführung für Dashcam-Videos unter bestimmten Voraussetzungen geändert. Doch Vorsicht – solche Aufnahmen einer Minikamera können auch gegen den Fahrer verwendet werden.
Wann darf ich mit einer Dashcam aufnehmen?
Videos von einer Dashcam werden zukünftig als Beweismittel vor dem Gericht zulässig sein, das entschied der Bundesgerichtshof am 15. Mai 2018, demnach dürfen Aufnahmen von Autokameras bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden (VI ZR 233/17). Jedoch darf die Dashcam nicht überall und immer aufzeichnen: Das anlasslose Dauerfilmen ist verboten und wird weiterhin bestraft. Trotz Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz ist nach Meinung des BGH die Videoaufzeichnung im Zivilprozess als Beweismittel verwertbar: wenn kurze anlassbezogene Aufzeichnungen von Unfällen im Straßenverkehr zur Klärung der Schuldfrage beitragen können. Wer also nur situativ mit der Dashcam aufnimmt, der darf die Aufzeichnungen auch in einem späteren Verfahren vortragen.
Auch Versicherer dürfen auf die Technik der Autokameras zurückgreifen.
Nach dem Urteil des BGH werden wohl demnächst auch Versicherungen die Technik nutzen, um die Aufklärung von Unfällen zu erleichtern, sagte Tibor Pataki, Leiter der Abteilung Kraftfahrtversicherung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Ein positiver Aspekt könne zum Beispiel sein, dass trotz eines Unfalls die Kunden ihren Rabatt bei der Versicherung behalten dürfen: „Wenn Sie durch die Dashcam nachweisen können, dass Sie überhaupt keine Schuld an einem Unfallgeschehen haben, dann rettet das Ihren Schadensfreiheitsrabatt.“ Auch Versicherungsbetrug lässt sich so leichter aufdecken, so die Ansicht der GDV. Anhand der Dashcam-Aufnahmen lässt sich zeigen inwiefern ein Unfall mit Absicht verursacht wurde, „ob jemand beispielsweise ganz vorsätzlich plötzlich abgebremst hat und es deswegen zum Unfall kam“. Der GDV fordert deshalb einen verbindlichen datenschutzrechtlichen Rahmen für den Einsatz von Dashcams. Videos sollten „anlassbezogen“ zulässig sein, etwa bei schweren Verstößen oder einem drohenden Unfall, und ansonsten überschrieben werden.
Billige Dashcams sind nicht zu empfehlen
Bei diversen Tests der Autokameras belegen die günstigsten Modelle regelmäßig die letzten Plätze. Die größten Kritikpunkte der Tester sind hier die schlechte Bildqualität, eine umständliche Bedienung und die fehlende Auswertung von GPS-Daten. Qualität hat nun mal seinen Preis. Für eine vernünftige Minikamera mit HD-Qualität sollte man bereit sein einen Preis von 150 bis 250 Euro auszugeben. In diesen Modellen sind dann ein GPS-Sensor zur Positionsbestimmung und eine Software zur Routenanalyse mit dabei. Des Weiteren sind Geräte mit integriertem Mikrofon, die Fähigkeit zur Nachtaufnahme und ein Bewegungsmelder, wie bei der Dashcam Midland Street Guardian Night mit GPS, empfehlenswert.
Wozu eignet sich eine Dashcam?
Den meisten Leuten die sich eine Autokamera zulegen möchten, geht es darum die Sicherheit im Falle eines Verkehrunfalls zu haben und den genauen Ablauf nachweisen zu können. Denn ohne Zeugen kommt es häufig vor, dass dann Aussage gegen Aussage steht. Mit einem Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer lässt sich also schnell und problemlos durch die Aufzeichnungen einer Dashcam Klärung schaffen. Aber die Minikamera nimmt nicht nur die Fehler anderer Verkehrsteilnehmer auf, sondern protokolliert auch die eigenen. Wer also in eine Verkehrskontrolle gerät oder in einen Unfall verwickelt wird, dessen Gerät kann die Polizei einziehen und den Speicher auswerten. Autofahrer mit Dashcam sollten sich also stets selber an die Verkehrsregeln halten, sonst geht der Schuss schnell nach hinten los.