Elektroschocker 2011 – Verbot

Das neue Jahr brachte wieder einmal viele Änderungen mit sich. Eine betrifft unser Sortiment, und das aller Mitbewerber in Deutschland. Wenn Sie sich wundern, warum Sie zur Zeit in den Security Shops der Republik keine Elektroschocker kaufen können, dann hat das einen ganz einfachen Grund. Seit dem 1. Januar 2011 sind Elektroschocker faktisch verboten. Denn die im Jahr 2003 erlassene und verlängerte bundesweite Ausnahmegenehmigung, die den Erwerb, Besitz und das Führen von Elektroimpulsgeräten ohne Zulassung und Prüfzeichen erlaubte, läuft Ende 2010 aus und wird nicht mehr verlängert. Darum sind ab dem 01. Januar 2011 alle Elektroschocker ohne Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) innerhalb Deutschlands nicht mehr erlaubt. Wenn Sie gerade jetzt die Anschaffung eines Elektroschockgeräts planen, müssen Sie sich auf unbestimmte Zeit gedulden. Wenn Sie Händler entdecken, die Geräte ohne das Prüfzeichen weiterhin verkaufen, sprechen Sie diese darauf an – oder melden Sie den Vorgang den Ordnungsbehörden. Falls Sie schon einen Elektroschocker gekauft haben – lesen Sie bitte den Artikel weiter.

Hinweis für Kunden mit Elektroschockern:

Sollten Sie vor dem 01.01.2011 einen Elektroschocker bei Obramo Security (oder an anderer Stelle) gekauft haben, der kein Prüfzeichen hat, so ist der Besitz dieses Gerätes und die Benutzung an bestimmten Orten (mehr dazu weiter unten) für Sie weiterhin nicht strafbar. Das Führen des Elektroschockers ohne amtliches Prüfzeichen ist aber ab sofort nicht mehr erlaubt! Ganz wichtig für Sie ist, dass Sie den Nachweis erbringen können, dass der Elektroschocker bis zum 31.12.2010 gekauft wurde. Bitte heben Sie dazu unsere Rechnung als Beleg auf.

Die Erklärung des BKA im Wortlaut:

Was ist ab dem 01.01.2011 für den Umgang mit Elektroimpulsgeräten zu beachten? Elektroimpulsgeräte werden vom deutschen Waffengesetz erfasst. Dabei ist der Umgang mit diesen Geräten verboten, „sofern sie nicht als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und ein amtliches Prüfzeichen“ tragen. Seit dem Jahr 2008 ist die Zulassung solcher Geräte aufgrund entsprechender Rechtsverordnungen gesetzlich geregelt, wobei der Umgang mit dem Altbestand an Elektroimpulsgeräten für eine Übergangszeit geschützt wurde. Diese Übergangsfrist endet am 31.12.2010.
Ab dem 01.01.2011 ist nur noch der Umgang mit Elektroimpulsgeräten, die ein Prüfzeichen der PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) tragen, erlaubt. Das Bundeskriminalamt empfiehlt deshalb, beim Kauf entsprechender Geräte auf das Vorhandensein des amtlichen Zulassungszeichen zu achten: Privatpersonen, die nachweislich bereits vor dem 01.01.2011 im Besitz eines verbotenen Altgerätes sind, wird der weitere Besitz (nicht erlaubt: Führen) genehmigt. Für den Handel mit Altgeräten wären Ausnahmegenehmigungen erforderlich, die das BKA nach Einzelfallprüfung erteilen kann.

Elektroschocker mit amtlichem Prüfzeichen

Warum, fragen Sie sich vielleicht jetzt – hat Obramo Security sein gesamtes Elektroschocker-Sortiment entfernt, und bietet nicht einfach die behördlich erlaubten Schock-Geräte mit dem Prüfzeichen der PTB an? Das würden wir gerne machen, jedoch gibt es zur Zeit KEINEN EINZIGEN Elektroschocker mit diesem Prüfzeichen im Handel. Denn bislang haben die Behörden diese Prüfung der Geräte unterlassen. Aus welchen Gründen auch immer. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass es für eine sehr lange Zeit keinen einzigen Elektroschocker mit Prüfzeichen auf dem deutschen Markt geben wird. Sobald freigegebene Elektroschocker mit Prüfzeichen auf dem freien Markt auftauchen, werden wir diese selbstverständlich gerne ins Programm aufnehmen. Bis dahin müssen Sie sich aber nach Selbstschutz-Alternativen umsehen.

Update Januar 2012: Die eingangs erwähnte „sehr lange Zeit“ war dann doch nicht so lang. Es hat lediglich ein Jahr gedauert, bis sich die Situation auf dem Markt etwas entspannt hat. Elekroschocker ohne Original PTB Prüfzeichen sind auch 2012 in Deutschland nicht erlaubt. Seit Mitte Januar ist aber endlich wieder ein Elektroschockgerät verfügbar, welches über das geforderte PTB Prüfzeichen verfügt. Der Elektroschocker Power 200000 Volt ist der zur Zeit einzige Elektroschocker auf dem deutschen Markt mit der maximal erlaubten Höchstleistung und notwendigen PTB-Kennzeichnung. Frei verkäuflich ab 18 Jahren!

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11 Kommentare zu „Elektroschocker 2011 – Verbot“

  1. Pingback: Elektroschocker mit PTB Prüfzeichen erhältlich! | Obramo

  2. Dazu fällt mir nur eines ein. Es wird durch diese Verordnung nur versucht was man von den derzeit regirenden Regierung nicht anders erwarten kann, wieder einmal die Reichen reicher zu machen egal ob dem kleinen Bürger
    das Recht auf selbstverteidigung bei steigender krimminalität hierbei genommen wird.

  3. Sehr geehrter Herr Edelhäußer,
    mittlerweile sind, wie dem Text zu entnehmen ist, Elektroschocker wieder erlaubt, sofern sie ein PTB-Prüfzeichen haben.

  4. Mit PTB Zeichen, wahrscheinlich taugen die nur zum kitzeln. Eine anständige (Ampere) Wirkung kann man da wohl nicht erwarten.

  5. Hallo Beer,

    mittlerweile gibt es auch ein 500.000 Volt Modell mit Prüfzeichen.
    Elektroschocker POWER MAX PTB 500.000V
    Das Prüfzeichen schränkt die Leistung der Modelle nicht so weit ein, dass sie nur noch zum kitzeln geeignet sind.

    Grundsätzlich sind Elektroschocker zur Selbstverteidigung gedacht und nicht für Späße!

  6. Patrick Effenberger

    Hallo Obramo Team! Können Sie mir bitte auch eine Ausnahmegenehmigung
    schicken! Mit freundlichen Grüßen aus Wetzlar!
    Patrick Effenberger

  7. Hallo Herr Effenberger,

    dies ist mittlerweile nicht mehr nötig, Sie können Elektroschocker mit PTB Prüfzeichen frei erwerben.

  8. hi würde gerne wissen ob ich einen elektroschocker auf der straße tragen darf am gürtel z.b.

  9. Hallo,

    Elektroschocker mit PTB Prüfzeichen dürfen von volljährigen Personen frei auf der Straße getragen werden.
    Bei Großveranstaltungen und Massenversammlungen wie Demos, Fußballspielen, Volksfesten usw ist dieses Recht jedoch meistens eingeschränkt! Das gleiche gilt aber auch für viele Messer etc.

  10. Guten Tag

    Ist es erlaut einen elektroschocker mit PTB Prüfzeichen täglich im PKW mitzuführen ohne das die Polizei was machen kann??? Lese immer wieder das sie Leute mit Elektroschocker erwischen und anzeigen.
    Bitte senden Sie mir die Antwort per email.

    MfG basty

  11. Hallo,

    der generelle Umgang mit einem Elektroschocker mit Prüfzeichen ist erlaubt. Nähere Informationen dazu finden Sie auch auf den Seiten des BKA.
    Gerne senden wir Ihnen die genaue Antwort auch per Email.

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