Immer wieder werden wir gefragt ob Pfefferspray erlaubt ist bzw. ob Pfefferspray legal ist.
Pfeffersprays die als „Tierabwehrspray“ gekennzeichnet sind, unterliegen in Deutschland nicht dem Waffengesetzt und können somit frei erworben und besessen werden – ohne Altersbeschränkung. Das heißt, auf dem Pfefferspray muss deutlich ein Schriftzug „Nur zur Tierabwehr“ oder „Tierabwehrspray“, etc. angebracht oder aufgedruckt sein.
Ohne dieser Kennzeichnung „Tierabwehrspray“ gelten solche Abwehrsprays als Reizstoffsprühgeräte und unterliegen dem Waffengesetz.
Pfeffersprays ohne der Kennzeichnung „Tierabwehrspray“ müssen amtlich zugelassen sein und ein amtliches Prüfzeichen tragen.
Darf man Pfefferspray mit sich führen?
Es ist leider nicht so einfach zu beantworten. Grundsätzlich darf man ein Pfefferspray bzw. ein Tierabwehrgerät mit sich führen. Allerdings nur zur Tierabwehr! Dort wo man mit einem aggressiven Tier rechnen könnte, beispielsweise beim Spazieren, joggen und überall dort wo auch üblicherweise Tiere „herumlaufen“ und somit eine Gefahr besteht vom Tier angegriffen zu werden, ist es legitim ein Pfefferspray mit sich zu führen. Es gibt aber Orte wo man mit einem Tier weniger rechnen würde wie z.B. in einem Einkaufszentrum, Kino, usw. Bei solchen Orten wäre man gegenüber der Polizei in Erklärungsnot warum ausgerechnet hier ein Tierabwehrgerät mitgeführt wird. An solchen öffentlichen Orten ist ein Mitführen eines Tierabwehrsprays abzuraten.
Besonders wichtig ist die Beachtung des Versammlungsgesetzes. Pfeffersprays bzw. Tierabwehrsprays dürfen bei Versammlungen, die unter das Versammlungsgesetz fallen nicht mitgeführt werden da es sonst als Verstoß gegen das Waffenverbot geahndet werden kann.
Pfefferspray darf gegen einen Menschen nicht eingesetzt werden (außer im Notfall) da es sonst als eine gefährliche Körperverletzung gelten würde und strafbar wäre.
Im Falle der Notwehr bei der Beachtung der Verhältnismäßigkeit darf aber das Pfefferspray zur Verteidigung eingesetzt werden. Das bedeutet, wenn die körperliche Unversehrtheit oder das Leben des Angegriffenen in Gefahr ist, darf man sich mit allen Mitteln und Gegenständen bei der Beachtung der Verhältnismäßigkeit wehren und verteidigen. Zu diesen Mitteln und Gegenständen zählt auch ein Pfefferspray.
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Ich finde es in manchen fällen notwendig zu benutzen.